Vermietungsbedingungen

Sehr geehrter Gast, unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch,
dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

Inhaber:  "Feriendorf Duna" Petra Trebesch, Am Wald 1, 18556 Altenkirchen, Tel. 038391 89577
- nachstehend Vermieter genannt-
  1. Nach Anmeldung des Mieters übersendet der Vermieter dem Mieter einen schriftlichen, durch den Vermieter oder dessen Vertreter unterzeichneten Vertragstext. An dieses Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ist der Vermieter für die Dauer von 7 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages gebunden. Das Vertragsverhältnis kommt mit der Unterzeichnung des Vertragstextes durch den Mieter, Rücksendung an den Vermieter per Post oder Telefax und nachdem der Vertragstext beim Vermieter zugegangen ist, zustande.

  2. Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 35% des Mietpreises, mindestens jedoch € 50,--, innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages durch den Mieter an den Vermieter zu leisten Die restliche Miete ist fällig einen Monat vor Beginn des Mietverhältnisses. Geht die Anzahlung auf den Mietpreis oder der noch ausstehende Mietbetrag nicht nach Fälligkeit beim Vermieter unverzüglich ein, so fordert der Vermieter den Mieter schriftlich auf, den ausstehenden Betrag innerhalb einer Woche ab Zugang des Schreibens zu begleichen. Geht die Zahlung nach Ablauf der im Schreiben gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig ein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

  3. Reservierte Räume/Flächen stehen dem Mieter zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume/Flächen über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Vermieter.

  4. Reservierte Unterkünfte stehen dem Mieter von 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, kurzfristig bestellte Unterkünfte, die nicht bezahlt sind, nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

  5. Die Unterkünfte des Ferienparks dürfen nur mit der vereinbarten Personenzahl, einschließlich Kindern, belegt werden. Eine darüber hinausgehende oder von ihr abweichende Belegung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Haustiere sind nur zugelassen, wenn dieses vertraglich vereinbart ist oder bereits im Vermietungsangebot vorgesehen ist.

  6. Die Haftung des Vermieters wird auf Schäden beschränkt, die vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für derartige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt.

  7. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus dem für die Jahressaison gültigen Prospekt mit Preisliste und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution je nach Mietobjekt in Höhe von bis zu € 100,-- zu verlangen, die am Anreisetag (bei Schlüsselübergabe) fällig wird und bei Abreise, nach Abnahme der Unterkunft, unter Abzug der anfallenden Nebenkosten, die der jeweils gültigen Preisliste entsprechen und grundsätzlich nicht in der Miete enthalten sind – sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde—wieder erstattet wird.

  8. Der Mieter hat die Unterkunft mit ihrer Einrichtung pfleglich zu behandeln und haftet dafür, dass auch die während der Mietzeit anwesenden Mitreisenden und Besucher das gleiche tun und die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, innerhalb von 12 Stunden nach Anreise die Inventarliste zu überprüfen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Reklamation, gilt das Inventar als vollständig vorgefunden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, alle entstandenen Schäden an der Unterkunft und ihrer Einrichtung gleich welcher Art, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und – sollten die Schäden auf sein Verschulden zurückzuführen sein – zu ersetzen. Außerdem müssen alle von dem Vermieter geliehenen oder gemieteten Gegenstände, wie Fahrräder, etc. (siehe Preisliste),die während des Aufenthaltes durch das Verschulden des Mieters beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ersetzt werden.

  9. Der Mieter wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise seine Abreise dem Ferienpark bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei vorzeitiger Abreise gelten die in Punkt 10 aufgeführten Vertragsbedingungen.

  10. Eine Rückvergütung bestellter und nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.

  11. Der Mieter kann vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. (maßgeblich ist der Posteingang beim Vermieter). Rücktrittsgebühren, bei denen ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt worden sind, sind wie folgt gestaffelt:
    -         bis 91 Tage vor der Anreise keine Kosten
    -         90 bis 61 Tage vor Anreise: 10% der Miete, mindestens EUR 30,--
    -         60 bis 31 Tage vor Anreise: 50% der Miete und
    -         30 Tage bis Anreisetag:  90% der Miete.
    Bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet. Dem Mieter bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Vermieter höhere Aufwendungen erspart hat bzw. ein Mietausfall nicht entstanden ist.

  12. Die in Punkt 11 vereinbarten Bestimmungen treten auch in Kraft, wenn bei Krankheit, Unfall oder anderer Umstände eine Inanspruchnahme der reservierten Räume /Flächen unmöglich wird. Hier empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

  13. Hat der Mieter Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen, so sind diese sofort anzumelden. Sollte das Problem nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, müssen entsprechende Ansprüche innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer schriftlich geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens beim Vermieter. Die Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

  14. Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

  15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.



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